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Behandlung

»Die Sprache ist die Kleidung der Gedanken.«
Samuel Johnson

Der logopädische Behandlungsablauf


Sie möchten einige Abläufe erfahren? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Wie bekomme ich eine Behandlung?

Die Behandlung findet in der Regel auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung statt.

Folgende Ärzte können Logopädie verordnen:

  • Allgemeinmediziner
  • HNO-Ärzte
  • Neurologen
  • Kinderärzte
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden
  • Internisten
  • Pädaudiologen
  • Phoniater
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Was geschieht in der Behandlung?

  • In einem ausführlichen Anamnesegespräch möchten wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation betrachten und Ihre Wünsche und Ziele erfahren.
  • Anschließend ermitteln wir mit einer individuell abgestimmten, bei Bedarf sehr spielerischen Diagnostik die sprachlichen Fähigkeiten Ihres Kindes, Ihres Angehörigen oder von Ihnen, verständigen uns auf die vorrangigen Therapieziele und erläutern den Weg, um Ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu entfalten.

Wie können Sie den Erfolg der Behandlung positiv beeinflussen?

  • Es kommt vor, dass wir Eltern oder Angehörige bitten, bei bestimmten Übungen oder auch einmal während der ganzen Therapiestunde anwesend zu sein, um eine spezielle Übungsdurchführung konkret zeigen zu können.
  • Eltern erhalten Gelegenheit, das Verhalten der Therapeutin im Umgang mit der Sprachstörung zu beobachten und dadurch Anregungen für ihr eigenes Verhalten zu erhalten.
  • Jede Therapie beinhaltet, meist zu Stundenbeginn oder –ende, regelmäßige Gespräche über die Inhalte der Therapie, den Behandlungsverlauf, den bisher erreichten und noch zu erwartenden Therapieerfolg sowie eine fortlaufende Beratung im Umgang mit der jeweiligen Störung.

Dauer und Kosten der Behandlung


 

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Wie lange dauert die Behandlung?

  • In der Regel dauert eine Therapieeinheit 45 Minuten und findet je nach Verordnung 1-2 x wöchentlich statt. Bei schwerwiegenden Störungen oder im Akutfall können auch drei oder mehr Termine pro Woche sinnvoll sein.
  • Die gesamte Behandlungsdauer ist abhängig von der Schwere der Störung,  den individuellen Lernvoraussetzungen und Lebensbedingungen der Patienten sowie der Therapiemotivation.

Was kostet die Behandlung?

  • Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Privatversicherte Patienten können sich vor Beginn der Therapie in unserer Praxis einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

  • Leistungen im Bereich der Prävention und Prophylaxe werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten für diese Beratungen und Behandlungen müssen in Eigenleistung erbracht werden.

  • Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse einen Eigenanteil von 10% sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung.
  • Sofern Sie einen Befreiungsausweis von Ihrer Kasse erhalten haben, sind Sie bei Vorlage von Zuzahlungen befreit.